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Industrie-Treppen & -Plattformen

Geländer müssen auf mindestens einer Seite der Stufe angeordnet sein. Wenn die Breite der Stufe 1200mm überschreitet, müssen Geländer auf beiden Seiten angeordnet sein. Eine Stufenhöhe von 200mm wird empfohlen. Die Gesamtlast der 1200mm breiten Plattform darf 350... nicht überschreiten.

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Geländer müssen auf mindestens einer Seite der Stufe angeordnet werden. Wenn die Breite der Stufe 1200mm überschreitet, müssen Geländer auf beiden Seiten angeordnet werden. Eine Stufenhöhe von 200mm wird empfohlen. Die Gesamtlast der 1200mm breiten Plattform darf 350kg nicht überschreiten. Die Last einer einzelnen 1200mm breiten Stufe darf 150kg nicht überschreiten. Der maximale Abstand zwischen den Geländern und Leitern darf 1500mm nicht überschreiten. Die Höhe der Geländer und Leitern darf im Erdgeschoss 500mm und im ersten Stock 1000mm nicht überschreiten.

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